2021 Quedlinburg
Pharmazierätetagung 2021 in Quedlinburg – Präsenz und Zukunft
Die Freude war groß, dass die 2 1/2-tägige Arbeitstagung (die 68. Jahrestagung!) der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) e.V. vom 10.10.2021 bis 13.10.2021 in Quedlinburg in Präsenz, natürlich unter Einhaltung der 3G-Regel, stattfinden konnte. Rund 65 ehrenamtliche Pharmazieräte und Amtsapotheker aus ganz Deutschland trafen sich mit Vertretern der zuständigen Ministerien und der Standesvertretungen zur Diskussion über Fragen zur Apothekenüberwachung und zum Umgang mit neu eingeführten Dienstleistungen. Ein Schwerpunktthema war die Beschäftigung mit der Zukunft der Apotheke und speziell mit neuen zukünftigen Aufgaben für die Apotheke. Die Ergebnisse der Tagung wurden wie immer in einer Resolution verabschiedet.
Der Vorsitzende der APD,
Christian Bauer, eröffnete die Tagung mit einem Dank an die Apotheken für die bravouröse Leistung in diesen Zeiten der Pandemie. Trotz der vielen hinzugekommenen Aufgaben während der Pandemie sei es aber richtig und wichtig, sich auch mit der Zukunft der Apotheke zu beschäftigen, mit zukünftigen zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen und mit zukünftigen möglichen Aufgaben als Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Es sei neben der Überwachung auch eine Aufgabe der APD, sich Gedanken über die Weiterentwicklung der Apotheken als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens zu machen.
Grußworte sprachen für das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt der zuständige Referatsleiter
Maurice Tost
und für die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt der Präsident
Dr. Jens-Andreas Münch.
Maurice Tost
freute sich, dass die APD-Tagung das erste Mal in Sachsen-Anhalt stattfand. Die Arzneimittelversorgung unterliege hochregulierten pharmazeutischen Regeln, die aber Vertrauen in der Bevölkerung schaffen.
Dr. Jens-Andreas Münch
sah die Revision und die Apothekenaufsicht, die in Sachsen-Anhalt bei der Kammer liegt, als wichtige qualitätssichernde Maßnahme an. Unhaltbar seien für ihn die fehlende Kontrolle der ausländischen Versandapotheken und die Vernetzung mit online-Ärzten.
Als Nachfolger für den sich seit Ende August 2021 im Ruhestand befindlichen Ministerialrat Hans-Georg Will begrüßten die Pharmazieräte Regierungsdirektor
Thiemo Steinrücken
aus dem BMG. Er berichtete ausführlich über die enorme Arbeit des Ministeriums während der Corona-Pandemie und stellte den wesentlichen Beitrag der Apotheken zur Eindämmung des Infektionsgeschehens heraus. So wurde z.B. die Versorgung mit Corona-Impfstoffen durch die Apotheken innerhalb 3 Wochen aus dem Boden gestampft. Viele der getroffenen Regelungen haben sich für die Apotheken als sehr sinnvoll erwiesen und sollten beibehalten werden. Der Nacht- und Notdienstfonds NNF habe sich als sehr vielseitiges Instrument zur Abrechnung erwiesen. Auch das Makel- und Zuweisungsverbot wurde gestärkt. Das BMG wird mögliche Umgehungsstrategien genau beobachten und ggf. nachschärfen. Ein Ausblick auf zukünftige Arbeitsschwerpunkte des BMG sei aufgrund der nicht abgeschlossenen Regierungsbildung derzeit nicht möglich. Möglicherweise wird Cannabis in Apotheken ein Thema.
Mit dem ersten Online-Vortrag auf einer APD-Tagung erlebten die Tagungsteilnehmer eine Premiere. Als derzeitige Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen“ (AATB) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG), berichtete die Referentin am Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Referat V 3 A „Arzneimittel- und Apothekenwesen“,
Dr. Julia Heger, aus den Sitzungen. Auch hier standen natürlich Pandemie-Themen im Mittelpunkt. Aus dem Apothekenbereich sollten im Bereich der Ordnungswidrigkeiten § 34 ApBetrO die aufgehobenen Tatbestände Nr. 3 a-c (Herstellung und Prüfung) wieder aufgenommen werden. Ebenso sollte ein Verstoß gegen die Anzeige von wesentlicher Änderung oder Nutzung von Betriebsräumen als Tatbestand neu aufgenommen werden. Auch der Verbleib der Dokumentationen nach Schließung einer Apotheke sollte geregelt werden. Dies alles wurde als Forderung an das BMG gestellt.
Der Präsident der Bundesapothekerkammer,
Thomas Benkert, informierte über die aktuelle Berufspolitik und lobte die Apotheken für die tolle Gemeinschaftsleistung zur Bewältigung der Pandemie. Es sei derzeit eine Festigung der ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die freiberufliche und inhabergeführte Apotheke erfolgt. Bei der konkreten Frage nach den geplanten Dienstleistungen verwies er auf die gescheiterten Verhandlungen und den abzuwartenden Schiedsspruch. Einer Forderung nach einer auch nur stundenweise Vertretung durch eine PTA erteilte er eine klare Absage (siehe auch
Resolution). Die Nachwuchsgewinnung sei ein zentrales Thema.
Der Geschäftsführer Recht der ABDA,
Lutz Tisch, berichtete ausführlich über aktuelle Entwicklungen im Bereich Arzneimittel- und Apothekenrecht und über aktuelle Gesetzgebungsverfahren, die die ABDA permanent und intensiv begleitet. Das VOASG habe für die Apotheken bestimmte Dinge festgeschrieben wie die Botendienstgebühr, die Regelungen zu automatisierten Abgabestationen (§ 17 Abs. 1b ApBetrO) oder die Einführung von bezahlten pharmazeutischen Dienstleistungen. Allerdings berge das fehlende RX-VV nach wie vor Risiken, auch auf europäischer Ebene. So sei eine europäische Gesundheitspolitik in bestimmten Bereichen geplant und bestehende Regelungen sollen ein Verifizierungsverfahren durch die EU durchlaufen.
Inwieweit das Sanktionssystem beim Boniverbot funktioniere, werde sich erst zeigen. Die Zulässigkeit eines auch regional begrenzten Versandhandels und die genehmigungsfreie Aufstellung von Bestellboxen neben Rezeptsammelstellen berge die Gefahr, dass die Arzneimittelversorgung auf eine reine Logistik reduziert werde mit einer Schwächung der Präsenzapotheke und ihrer Instrumente der Arzneimittelversorgung. Bei den Dienstleistungen als zukünftiges Standbein gelte es sich bewusst zu machen, dass diese nicht unbedingt apothekenpflichtig sein müssen. Pharmazeutische Dienstleistungen sollten auf jeden Fall an die öffentliche Apotheke vor Ort gebunden sein (siehe auch
Resolution) und seien als Ergänzung der Haupttätigkeit „ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“ zu sehen und nicht als Ersatz. Auch die Frage nach Erbringen von Dienstleistungen außerhalb der Betriebsräume sei abzuwägen.
Bei der Diskussion der eingereichten Fragen nahmen die Abholfächer einen breiten Raum ein (siehe
Resolution). Auch bei der Frage nach der Durchführung von pharmazeutischen Dienstleistungen außerhalb der Apothekenbetriebsräume muss überlegt werden, ob es sich z.B. um eine an die Apotheke gebundene Leistung handelt oder wie die Aufsicht oder der Datenschutz gewährleistet ist (z.B. Home-Office). Es bestehe immer die Gefahr, dass diese Dienstleistungen auch andere, eventuell sogar fachfremde Personen anbieten bzw. von kapitalkräftigen Unternehmen vermarktet werden.
Der Rechtstreit um die unveränderte Abfüllung einer Opiumtinktur als Rezepturarzneimittel in der Apotheke hat derzeit nur Auswirkungen zwischen den Streitparteien und nicht auf alle Apotheken.
Die Vorträge am Dienstag waren ganz den schon möglichen oder zukünftigen Dienstleistungen in der öffentlichen Apotheke gewidmet.
Dr. Markus Reiz, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des Apothekerverbandes Nordrhein, referierte über das Pilotprojekt „Grippeschutzimpfung in Apotheken“. Andere Länder in Europa seien uns weit voraus und die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Apotheken die Impfquote der Bevölkerung deutlich erhöht und auch die Ärzte mehr geimpft hätten. Bei der Grippeschutzimpfung veranlasse der Apotheker eigenständig eine Leistung und rechne diese ab. Die digitale Unterstützung bei der Datenerhebung funktioniere ausgezeichnet. Die schon ausgewerteten Evaluationsergebnisse des Modellprojekts seien eindeutig als Erfolg zu werten. Die Grippeschutzimpfung in Apotheken sollte möglichst bald als Regelleistung für alle Versicherten eingeführt werden. (Zur Grippeschutzimpfung siehe auch
Resolution).
Einen zum Nachdenken anregenden Vortrag zum Thema „Apotheker 2048: pharmazeutischer Dienstleister oder Arzneimittel-Roboter“ hielt der Herausgeber der Dt. Apothekerzeitung und ehemalige Chefredakteur, Apotheker
Peter Ditzel. Er zeigte die Entwicklung des Apothekerberufes ausgehend vom Edikt von Salerno bis jetzt auf: zuerst Handwerker, dann perfekter Logistiker, dann Beschäftigung mit Compliance und Adhärenz und jetzt beginnend Digital Health. Daraus abgeleitet entwickelte er Ideen und Visionen für zukünftige Aufgaben des Apothekers und der Apotheke. Pharmazeutische Dienstleistungen sollten nur durch Vor-Ort-Apotheken möglich sein, z.B. Apps und Wearabels in der Apotheke; 3-D-Drucker für eine patientenindividuelle AM-Herstellung; Apotheker im „Sprechzimmer“ für alle Fragen zu AMTS, zum Arzneimittel; Impfen; Behandlung von Bagatellerkrankungen; usw.
Die Apotheken werden sich zukünftig unterschiedlich differenzieren.
Dr. Walter Taeschner, Lörrach, ist Mitglied im European Pharmacist Forum EPF und zeigte auf, was in anderen Ländern Europas schon an bezahlten Dienstleistungen durch die Apotheken erbracht wird: z.B. Verbesserung der Anwendung von Gerinnungshemmern; Screening auf Herz-Werte oder gefährliche Muttermale etc.; Behandlung von unkomplizierten Infekten mit Antibiotikum oder Dauerrezepte aus der Apotheke. Die Apotheken in diesen Ländern leisten einen wichtigen Beitrag zu AMTS, zur Adhärenzverbesserung und zur Prävention.
Auch
Dr. Wolfgang Kircher, Peißenberg, betonte, dass die Adhärenzverbesserung einen weit größeren Einfluss auf die Verbesserung der Volksgesundheit habe als eine neue Therapie. Dazu zeigte er konkrete Beispiele auf. Wenn konventionelle Arzneimittel ergänzt werden durch Devices zum drahtlosen digitalen Monitoring, kann die Apotheke vor Ort die Einnahme und die korrekte Handhabung kontrollieren und ggf. intervenieren. Digital vernetzte Arzneiformen (DVAF) funktionieren ähnlich wie Track& Trace-Systeme in anderen Branchen. Mit diesen Systemen könnten die Apotheken einen großen Beitrag zur Therapietreue leisten.
Interna
Als jetzt e.V. fand die erste Mitgliederversammlung der APD statt. Neben den Formalien wie Haushalt und Entlastung des Vorstandes standen turnusmäßig Neuwahlen für einen Teil des Vorstandes an.
Der bisherige Vorsitzende
Christian Bauer
legte den Vorsitz nach 16 Jahren Amtszeit in jüngere Hände. Als neuer Vorsitzender der APD wurde
Marco Bubnick, Schwerin, einstimmig gewählt. Der bisherige Schatzmeister,
Dr. Walter Taeschner, und der bisherige Beisitzer
Christian Züllich
wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Als neuer Beisitzer wurde
Dr. Michael Sax, Würzburg, einstimmig nachgewählt.
Der neue Vorstand der APD ab 01.01.2022:
1. Vorsitzender: |
|
Marco Bubnick, Schwerin |
2. Vorsitzende: |
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Kerstin Schack, Siegburg |
Schatzmeister: |
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Dr. Walter Taeschner, Lörrach |
Beiräte: |
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Christian Züllich, Tirschenreuth Dr. Michael Sax, Würzburg |
Die ausgezeichnete Vorbereitung der Tagung und des Rahmenprogramms, in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, und die Finanzen lagen beim Schatzmeister der APD,
Dr. Walter Taeschner, in bewährten Händen. Die Weltkulturerbe-stadt Quedlinburg begeisterte mit über 2000 Fachwerkhäusern.
Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle dem Vorstand der APD,
Kerstin Schack,
Dr. Walter Taeschner,
Marco Bubnick,
Christian Züllich
und den ehemaligen Vorstandsmitgliedern
Dr. Ute Stapel
und
Dr. Wolfgang Kircher, für die Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung der Tagung.
Die APD bedankt sich für die freundliche Unterstützung der Tagung bei folgenden Firmen und Institutionen: ABDA, Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Alliance Healthcare, Sanacorp, Dt. Apothekerverlag, Wepa und VSA.
Zur Information:
Unter
www.pharmazierat.de
können alle Resolutionen und Berichte nachgelesen werden.
Zum Vormerken:
Die nächste Tagung der APD findet vom
09.10.2022 bis 12.10.2022
in Lübeck statt.
Christian Bauer
Vorsitzender der APD
Löwen-Apotheke, Regensburger Str. 35, 93133 Burglengenfeld; Tel.
09471/5789;
ch-bauer@t-online.de