2017 Rostock

65 Jahre Pharmazierätetagung - Einsatz für die Arzneimittelversorgung durch die öffentliche Apotheke

Die 2 1/2-tägige Arbeitstagung (die 65. Jahrestagung!) der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands APD fand dieses Jahr vom 08.10.2017 bis 11.10.2017 in Rostock statt. Um eine einheitliche und praxisgerechte Umsetzung der Vorschriften und Gesetze in allen Bundesländern zu gewährleisten, diskutierten rund 90 ehrenamtliche Pharmazieräte und Amtsapotheker aus ganz Deutschland Fragen zur Apothekenüberwachung mit Vertretern der zuständigen Ministerien und der Standesvertretungen. Die Ergebnisse der intensiven Diskussion wurden in Form einer Resolution verabschiedet.

Der Vorsitzende der APD, Christian Bauer, betonte bei der Eröffnung der Arbeitstagung die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Austausches unter den Pharmazieräten. Dazu dienten auch die jährlichen Tagungen. Gerade jetzt in diesem politischen Umfeld könnten die Apotheken nur durch die Qualität ihrer Leistungen bestehen. Der Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Päckchenzustellung müsse für jeden stets erlebbar sein. Die APD gebe dazu Hilfestellung mit einer praxisgerechten Auslegung von Vorschriften. So finden sich die Resolutionen der APD in allen Kommentaren zur ApBetrO und zum ApoG, und seit kurzem auch in den Apothekenvorschriften wieder.
 
Für die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern und stellvertretend für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern sprach Kammerpräsident Dr. Engel das Grußwort. Die Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke seien gestiegen. Er sorge sich, dass die hohen Anforderungen die Defekturherstellung absinken lasse. Als Krankenhausapotheker sah er die unterschiedliche Interpretation der Haltbarkeitsdaten von Zytostatikaanbrüchen als Problem.
 
Ministerialrat Hans-Georg Will, BMG, ging ausführlich auf die Gefahr für die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken durch die EuGH-Entscheidung vom 19.10.16 ein. So seien u. a. die Preisbindung für RX-Arzneimittel, das Apothekenmonopol und das Fremd- und Mehrbesitzverbot bedroht. Die Vorteile der Präsenzapotheke gegenüber dem Versandhandel wären deutlich höher. Dieser Mehrwert der Präsenzapotheke müsse gefördert und unterstützt werden. Ein Verbot des RX-Versandes hätte keine gravierenden Nachteile zur Folge, wohl aber die Ausweitung des RX-Versandes. Sie bringe den ordnungspolitischen Rahmen der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die Präsenzapotheke in Gefahr. Ein RX-Versandverbot begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Für die ordnungsgemäße flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die Präsenzapotheke trage der Staat eine Verantwortung. Ins Gespräch gebrachte Alternativen seien dem RX-Versandverbot unterlegen. Weiter ging Will noch auf das Entlassmanagement, auf Neuregelungen im AMVSG und Cannabis ein.
 
In Vertretung für die derzeitige Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen“ (AATB) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG), Oberpharmazierätin Dr. Annett Zielosko, berichtete Ministerialrat Gert Bernscher, Bayerisches Ministerium für Gesundheit und Pflege, aus der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe. So seien bei der Apothekenüberwachung grundsätzlich anlassunabhängige und anlassbezogene Inspektionen zu unterscheiden, wobei letztere in der Regel unangekündigt durchzuführen sind. Bei den Lieferengpässen für Impfstoffe könne die Apotheke auf Handlungsempfehlungen der STIKO zurückgreifen. Lange Lieferketten stellten ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen dar. Bei den TCM-Granulaten haben Lieferanten aus Bayern ihre Prüfzertifikate deutlich überarbeitet.
 
Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, betonte als Zielvorgaben das Festhalten an der Freiberuflichkeit und die notwendigen sicheren Rahmenbedingungen für die öffentliche Apotheke. Bei den Entlassrezepten aus dem Krankenhaus sei die freie Apothekenwahl unabdingbar. Die Digitalisierung sei kein Selbstzweck, sondern ein Instrument. Jeder solle sich Gedanken machen über den sicheren Datenaustausch mit anderen Apotheken, mit den Heilberufen und den Patienten. Auf die Apotheken kämen in den nächsten Monaten und Jahren neue technische Anforderungen hinzu hinsichtlich Heilberufeausweis und securpharm.
 
Der Geschäftsführer Recht der ABDA, Lutz Tisch, berichtete über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und über die aktuelle Rechtsprechung zu Arzneimittelpreisbindung, Wettbewerbsrecht, Arzneimittelrecht und Apothekenbetriebsordnung. So betreffe ganz aktuell die Änderung der BtMVV die Apotheken im Bereich der Substitution. Auch das neue Bundesdatenschutzgesetz werde Auswirkungen auf die Apotheken haben. Auf europäischer Ebene hat die Deregulierungsdebatte die freien Berufe erreicht. Die ABDA setzt sich zusammen mit den Ärzten dafür ein, dass es für die Heilberufe eine Ausnahmeregelung gibt. In der Rechtsprechung haben Gerichte die Gültigkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung bekräftigt und das Gewähren von Boni und Gutscheinen untersagt. Apotheken müssen auch im Bereich des Versandhandels ausreichend pharmazeutisches Personal einsetzen, z.B. bei der Endkontrolle. Das Stellen/Verblistern von Arzneimitteln in der Apotheke ist eine pharmazeutische Tätigkeit.
 
Ein Schwerpunkt der Tagung ist die Diskussion von Fragen zur Überwachung der ApBetrO und weiteren Gesetzen. So muss die Funktionalität einer Apotheke gegeben sein. Jede Apotheke muss in der Lage sein, Rezeptur-Arzneimittel zeitnah herzustellen und hat deshalb auch Ausgangssubstanzen dafür vorrätig zu halten (siehe Resolution). Wenn Methadon als Rezeptur-Arzneimittel verordnet wird, reicht auf dem BtM-Rezept die Angabe „gemäß schriftlicher Anweisung“ aus. Beim Versandhandel mit Arzneimitteln muss der Apotheke die Telefonnummer des Patienten vorliegen. Die Apotheke hat aktiv auf die Beratungsmöglichkeit hinzuweisen (siehe Resolution). An die Apotheken ergeht der Appell, die Meldungen über Arzneimittelrisiken zeitnah zu bearbeiten, wenn nötig täglich. Die Bearbeitung der „Roten-Hand-Briefe“ ist zu dokumentieren. Wenn kein Filialleiter benannt werden kann, ist diese Apotheke zu schließen, da die Filialleitung Voraussetzung und Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Bei der Genehmigung von Heimversorgungsverträgen ist die Versorgungssicherheit ein wichtiges Kriterium (siehe Resolution).
 
Der Dienstag stand im Zeichen der Schwerpunktthemen „Cannabis in der Apotheke“ und die „Herstellung von pädiatrischen Kapseln“, z.B. aus Fertigarzneimitteln. Der Leiter des Prüflabors DAC/NRF, Dr. Michael Hörnig, ging ausführlich auf den praktischen Umgang von Cannabis in der Apotheke ein – von den verschiedenen Sorten über die erforderliche Identitätsprüfung, rezepturmäßige Verarbeitung bis hin zur Abgabe. Bei der erforderlichen Identitätsprüfung, die ein wesentliches Sicherheitsmerkmal neben einem ordnungsgemäßen Prüfzertifikat darstellt, kann z.B. bei der makroskopischen (Stereolupe) und mikroskopischen Prüfung eine fotographische Dokumentation mithilfe relativ einfacher photographischer Mittel erfolgen. Bei der DC-Methode (DAB oder DAC) können Referenzsubstanzen eingesetzt werden. Auf eine sachgerechte Verarbeitung und Verpackung ist zu achten (siehe Resolution).
 
Dr. Holger Reimann, Leiter Pharmazeutisches Laboratorium DAC/NRF, zeigte in einem umfangreichen Vortrag die Problematik und die Lösungsansätze bei der Kapselherstellung auf. Vor allem im pädiatrischen Bereich bietet das DAC/NRF mit dem Gravimetrischen Verfahren bzw. der Kalibriermethode (bei Verwendung von Fertigarzneimitteln) geeignete Verfahren. Als Füllmittel soll bevorzugt Mannitol 35/ Siliciumdioxid NRF S.38 eingesetzt werden. Bei niedriger Dosis ist meist ein Produktionszuschlag von 10% (sonst 5%) erforderlich. Wenn pädiatrische Kapseln entleert und nur ihr Inhalt eingenommen wird, sollen farblose Leerkapseln verwendet werden. Auch für die erforderliche Ansatzberechnung und Qualitätskontrolle liefert das DAC/NRF ein geeignetes Tool 1.9.3.1. (siehe Resolution).
 
Den traditionellen Festvortrag zum Abschluss der Tagung hielt Prof. Dr. Werner Weitschies, Institut für Biopharmazie und Pharm. Technologie, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, über „Warum schwanken Plasmaspiegel? Einblicke in die Bedeutung der Arzneiform und des Applikationsortes“. Er zeigte u.a. anschaulich das Verhalten verschiedener Arzneiformen im Magen-Darm-Trakt auf bei Zufuhr unterschiedlicher Nahrungsmittel- und Getränkemengen. Auffallend war dabei die große Varianz der resultierenden Wirkstoffspiegel. So führt eine Tabletteneinnahme ohne ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu einer deutlich verzögerten Resorption. Werden Tabletten zu Beginn des Essens eingenommen, gelangt die Tablette schneller in den Dünndarm. Auch bei vollem Magen fließt zugeführte Flüssigkeit (auch gelöste Arzneistoffe) über die sog. „Magenstraße“ an der kleinen Magenkarvatur überraschend schnell in das Duodenum.
 
Turnusmäßig war die Neuwahl des Vorstandes erforderlich. Unter Wahlleitung von Dr. Althoff sprachen die Anwesenden einstimmig dem bisherigen Vorstand für weitere 3 Jahre das Vertrauen aus. Für das ausscheidende Ehrenmitglied Dr. Winfried G. Berger, dem an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt werden soll, wurde Christian Züllich, Tirschenreuth, als Beisitzer gewählt.

Der gewählte Vorstand:

1. Vorsitzender: Christian Bauer, Burglengenfeld
2. Vorsitzende:   Dr. Ute Stapel, Hamm
Schatzmeister:   Dr. Walter Taeschner, Lörrach
Beiräte:   Dr. Wolfgang Kircher, Peißenberg
Christian Züllich, Tirschenreuth

Die ausgezeichnete Tagungsvorbereitung, in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, und die Finanzen lagen wieder beim Schatzmeister der APD, Dr. Walter Taeschner, in zuverlässigen Händen. Ergänzt wird eine APD-Tagung immer mit einem schönen Rahmenprogramm: Rostock und die Ostsee waren eine Reise wert. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle dem Vorstand der APD, Dr. Ute Stapel, Dr. Wolfgang Kircher und Dr. Walter Taeschner, für die Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung der Tagung.
 
Die APD bedankt sich auch für die freundliche Unterstützung der Tagung bei folgenden Firmen und Institutionen: ABDA, Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Avoxa, Alliance Healthcare, Sanacorp, Wepa und VSA. Durch diese Unterstützung ist es möglich, die Tagungsgebühren seit vielen Jahren konstant zu halten.
 

Zur Information:

Unter www.pharmazierat.de können alle Resolutionen und Berichte nachgelesen werden.

Zum Vormerken:

Die nächste Tagung der APD findet vom 16.09.2018 bis 19.09.2018 in Osnabrück statt.
 
Christian Bauer
Vorsitzender der APD
Löwen-Apotheke, Regensburger Str. 35, 93133 Burglengenfeld; Tel. 09471/5789; ch-bauer@t-online.de
 
HomeAPD Ziele und AufgabenAPD AktuellWichtige UrteileAPD OrganisationAPD MitgliederResolutionen ArchivJahrestagungen2023 Berlin2022 Lübeck2021 Quedlinburg2019 Kassel2018 Osnabrück2017 Rostock2016 Augsburg2015 Mainz2014 Bremen2013 Erfurt2012 Bamberg2011 Trier2010 Leipzig2009 Münster2008 FreiburgKontaktadressenAPD MitgliederportalAPD Intern
ImpressumDatenschutzSitemapKontakt
>> Suche