2015 Mainz

Die Apotheke der Zukunft - das Motto der diesjährigen Pharmazierätetagung

Die 2 1/2-tägige Arbeitstagung (die 62. Jahrestagung) der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands APD fand dieses Jahr vom 18.10.2015 bis 21.10.2015 in Mainz statt. Fast 100 ehrenamtliche Pharmazieräte und Amtsapotheker aus ganz Deutschland erörterten mit Vertretern der zuständigen Ministerien und der Standesvertretungen Fragen zur Apothekenüberwachung, zu Vorschriften und Gesetzen, um eine einheitliche und praxisgerechte Umsetzung in allen Bundesländern zu gewährleisten - mit eindeutiger Betonung auf mehr Pharmazie. Die Ergebnisse der intensiven Diskussion zu einzelnen Punkten der ApBetrO wurden in Form einer Resolution verabschiedet.

Der Vorsitzende der APD, Christian Bauer, eröffnete die Arbeitstagung mit einem Appell für „Die Apotheke der Zukunft“. Er betonte mehrfach, dass die Zukunft des Apothekers und folglich der Apotheke im akademischen Heilberuf liege. Doch trotz vieler Angebote an die Gesellschaft wie z.B. das Medikationsmanagement finde die Apothekerschaft derzeit wenig Gehör bei der Politik. Als mögliche Ursache dafür sieht Bauer auch die gespaltene Außenwirkung des eigenen Berufstandes: Heilberuf oder Shop. Eine Aufgabe der Pharmazieräte sei es daher, die Apotheken zu ermutigen, den heilberuflichen Weg weiter zu gehen und zu vermitteln, dass Punkte wie qualifizierte Beratung, Vertraulichkeit, Erscheinungsbild als Apotheke oder sorgfältige Herstellung von Rezepturarzneimitteln nicht nur selbstverständlich, sondern auch extrem wichtig für die Zukunft der Apotheke seien. Die Apotheke solle wieder als Apotheke wahrgenommen werden.
 
Grußworte sprachen für das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Ministerialrat Dr. Michael Cramer sowie für die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz deren Präsident Dr. Andreas Kiefer. Für Dr. Cramer haben sich viele Eckpunkte der ApBetrO bewährt, ebenso das Modell ehrenamtlicher Pharmazierat. Kammerpräsident Dr. Kiefer, in der Doppelrolle als Präsident seiner Kammer und als Präsident der Bundesapothekerkammer bekräftigte, dass die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken gesichert sei, auch in dünn besiedelten Regionen. Das Netz trage.
 
Ministerialrat Hans-Georg Will, BMG, gab eine Übersicht über apothekenrelevante Neuregelungen in verschiedenen Gesetzen: z.B. Entlassmanagement, Verbot von „online-Verschreibungen“ bis hin zur aktuellen Diskussion über das E-Health-Gesetz. Im Bereich der Flüchtlingsversorgung forderte er die Apotheken auf, sich der Heraus- forderung zu stellen und den Sicherstellungsauftrag mit den bewährten Strukturen zu gewährleisten, um alternative Versorgungskonzepte nicht erst entstehen zu lassen.
 
In Vertretung des derzeitigen Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen“ (AATB) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG), Ministerialrat Dr. Michael Hiob, berichtete Ministerialrat Gert Bernscher, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, aus der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe. So muss im Versandhandel auch in externen Räumen ausreichend pharmazeutisches Personal mit approbierter Aufsicht vorhanden sein. Eine Identitätsprüfung muss jederzeit in der jeweiligen Apotheke durchgeführt werden können. Der Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrages soll auch im Erscheinungsbild der Offizin Ausdruck finden. Weiter stellte Bernscher das FAQ-Papier der AATB „Elektronische Dokumentation in der Apotheke“ vor (siehe auch Resolution).
 
Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, forderte die Einbindung der Apotheker in die Erstellung des Medikationsplanes, der für die Patientensicherheit von besonderer Relevanz, aber ohne den Apotheker unvollständig sei und damit eine darauf aufbauende Medikationsanalyse nur eingeschränkt möglich wäre. Anhand einer durchgeführten Studie zur Herstellung von Hydrocortison-Kapseln für Kleinkinder zeigte er auf, dass bei Herstellung nach Vorschrift ein gutes Ergebnis möglich sei.
 
Über aktuelle Entwicklungen im Arzneimittel- und Apothekenrecht mit aktuellen Gerichts- urteilen aus Sicht der ABDA referierte der Geschäftsführer der ABDA für Apotheken-, Arzneimittel- und Berufsrecht, Lutz Tisch. Zur Beurteilung der Anforderungen im neuen Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wird die ABDA Hilfen zur Verfügung stellen. Das derzeitig anhängige EuGH-Verfahren bzgl. Boni sei ein echtes Risiko für die AMPreisVO. Die Transparenzinitiative der EU-Kommission mit Sichtung der Berufszulassungs- und ausübungsregeln könnte das Fremd- und Mehrbesitzverbot in die Diskussion bringen.
 
Ein wichtiger Teil der Tagung ist immer der Austausch zu Fragen der Apothekenüberwachung. Eine übermäßige Zurschaustellung von Geschenkartikeln aus dem Bonus/Talerbereich ist nicht mit dem Vorrang der Arzneimittelversorgung vereinbar. Der HV-Tisch als Ort der Arzneimittelabgabe muss beim Betreten der Offizin erkennbar und nicht durch Aufsteller oder Regale verdeckt sein. Ein Tee-Arbeitsplatz ist vorzuhalten. Die Einhaltung der Lagertemperatur < 25°C ist pragmatisch zu handhaben (siehe Resolution). Jede Apotheke muss Rezepturarzneimittel herstellen, das gilt auch im Filialverbund. Dazu muss auch die Identitätsprüfung in der jeweiligen Apotheke möglich sein. Apotheken im Filialverbund können Herstellungsanweisungen und Plausibilitätsprüfungen auch über einen zentralen Server gemeinsam nutzen. Die Freigabe des Rezeptur-Arzneimittels hat allerdings vor Ort zu erfolgen. Kosmetika ohne Prüfzertifikat können nicht als Ausgangsstoffe zur Rezepturherstellung genutzt werden. Die Eingangsprüfung nach § 11 ApBetrO kann für Kosmetika mit Prüfzertifikat sensorisch erfolgen.
 
Zum Schwerpunktthema der Tagung beleuchtete Tisch zuerst die rechtlichen Aspekte der Heimversorgung nach § 12 a ApoG und § 34 ApBetrO. So kann die Vertragspflicht nach § 12 a ApoG nicht mit vorformulierten Einwilligungserklärungen der Patienten zugunsten einer bestimmten Apotheke unterlaufen werden. Nach Auffassung der Teilnehmer ist ein Hinweis auf einen Umgehungstatbestand des § 12a ApoG, wenn sich mehr als 5 % der Heimbewohner ohne Versorgungsvertrag von einer bestimmten Apotheke beliefern lassen. Ein Stellen/Verblistern durch die Apotheke im Heim ist nicht zulässig.
 
Aus der Praxis des Stellens von Arzneimitteln in der Apotheke berichtete Dr. Horst W. Schuchmann, Konzepte für die Pharmazie, Biebesheim. Er wies auf die Problematik der Reinigung der wiederverwendbaren Behältnisse und der Stabilität der darin gelagerten Arzneimittel hin. Im QM-System sind ausreichende Dokumentationen nötig über die Blisterfähigkeit, Teilbarkeit, Einzelabpackung und Endkontrolle, ebenso über Betriebsabläufe, Hygiene und Personaleinsatz.
 
Dr. Reiner Heidl vom Blisterzentrum Mittelhessen, Aßlar, ging ausführlich auf die Eignung von Arzneimitteln zum maschinellen Verblistern ein (dies gilt auch für das Stellen). So sind beispielsweise nicht geeignet: Flüssigkeiten, Zäpfchen, halbfeste Zubereitungen, BtM, Antibiotikas, sehr große Tabletten, Tabletten mit hohem Abrieb oder minderer Bruchfestigkeit und Schmelztabletten. Es muss zuerst eine Risikoanalyse für jeden Arzneistoff durchgeführt werden nach den Kriterien lichtempfindlich, hygroskopisch, allergen, krebserregend, kritischer Arzneistoff. Danach ist die Darreichungsform zu bewerten. Daten zur Stabilität sind von den Herstellern anzufordern (siehe Resolution).
 
Einen Ausblick auf eine mögliche Zusammenarbeit Apotheke - Pflegedienst im Bereich Medikationsplan gab Thomas Wötzel, BoS&S GmbH, Berlin. Er stellte eine EDV-Schnittstelle vor, die eine EDV-gestützte Bearbeitung und Austausch des Medikationsplanes zwischen Apotheke und ambulantem Pflegedienst ermöglicht (als „Apothekenbrief“).
 
Einen mitreißenden, aber auch nachdenklichen Festvortrag zum Abschluss der Tagung hielt Manfred Müller, Private Akademie für Risikomanagement, München, zum Thema „Risikomanagement – Anwendung von Sicherheitsstrategien der Luftfahrt auf andere Bereiche, z.B. die Apotheke“. Als Flugkapitän hat er sich intensiv mit Vorfällen und Unfällen in der Luftfahrt beschäftigt und daraus Handlungsstrategien entwickelt. So zeigt sich, dass der Mensch für etwa Dreiviertel aller Vorfälle verantwortlich ist. Als „Verstärker“ für menschliche Fehler wirkt ein negatives soziales Klima. Eine optimale Arbeits- atmosphäre und ein Vier-Augen-Prinzip wirken sich dagegen sehr positiv auf die Vermeidung und/oder Beseitigung von kritischen „Human Errors“ aus.
 
Ausgezeichnet vorbereitet wurde die Tagung von Dr. Walter Taeschner in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister. Jede APD-Tagung wird ergänzt durch ein attraktives Rahmenprogramm: die Stadt Mainz mit ihrer 2000-jährigen Geschichte bot dazu einen würdigen Rahmen.
 
Die finanziellen Belange der Tagung und der APD lagen wie immer in den zuverlässigen Händen des Schatzmeisters der Arbeitsgemeinschaft, Dr. Walter Taeschner, Lörrach.
 
Die APD bedankt sich in diesem Zusammenhang für die freundliche Unterstützung der Tagung bei folgenden Firmen und Institutionen: ABDA, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Govi-Verlag, Alliance Healthcare, Sanacorp, Wepa und besonders bei der VSA für die Übernahme der Kosten des Festvortrages. Durch diese Unterstützung ist es möglich, die Tagungsgebühren seit vielen Jahren konstant zu halten.
 
Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle dem gesamten Vorstand der APD, Dr. Ute Stapel, Dr. Winfried-G. Berger, Dr. Wolfgang Kircher und Dr. Walter Taeschner, für die Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung der Tagung.
 

Zur Information:

Unter www.pharmazierat.de können alle Resolutionen und Berichte nachgelesen werden.

Zum Vormerken:

Die nächste Arbeitstagung der APD findet vom 16.10.2016 bis 19.10.2016 in Augsburg statt.
 
Christian Bauer
 
Vorsitzender der APD
Löwen-Apotheke, Regensburger Str. 35, 93133 Burglengenfeld; Tel. 09471/5789; ch-bauer@t-online.de
 
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