Resolutionen 2006
Resolutionen der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands, verabschiedet auf der Arbeitstagung vom 08.10.06 bis 11.10.06 in Radebeul bei Dresden
Resolution 1
Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands betrachtet die im Saarland erteilte Apothekenbetriebserlaubnis an eine Kapitalgesellschaft als einen klaren und eindeutigen Verstoß gegen das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Apothekenrecht. Es bedeutet eine Abkehr von der Rechtsstaatlichkeit und eine Missachtung des deutschen Gesetzgebers (Bundestag und Bundesrat), wenn mittels Gutachten bestehende und wohlüberlegte Gesetze einfach ausgehebelt werden können.
Es ist im Rahmen der Apothekenaufsicht durch die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Pharmazieräte nur schwer vermittelbar, dass sich die Apotheken an geltende Bestimmungen des Arzneimittel- und Apothekenrechts zu halten haben, wenn eine Behörde sich selbst über diese Bestimmungen hinwegsetzt.
Die im Auftrag der zuständigen Ministerien der Bundesländer in die Apothekenaufsicht eingebundenen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Pharmazieräte werden weiterhin die
bestehenden
Gesetze im Interesse der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung umsetzen.
Resolution 2
Die Herstellung von individuell für Patienten konzipierten und verordneten Arzneimitteln in der Apotheke ist eine wichtige Option für die ärztliche Therapieentscheidung und eine zentrale Aufgabe der Apotheken im Rahmen einer ordnungsgemäßen, wohnortnahen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung.
Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln in der Apotheke und deren Qualitätssicherung haben sich fortentwickelt und sind in den Standards verschiedener Fachgesellschaften beschrieben und in der Leitlinie der Bundesapothekerkammer „Herstellung und Prüfung der nicht sterilen Rezeptur- und Defekturarzneimittel“ (09.05.06) zusammengefasst (
www.abda.de).
Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands fordert alle ApothekerInnen, insbesondere die Apothekenleiterinnen und - leiter, auf, die Inhalte der Leitlinien der Bundesapothekerkammer bei der Herstellung von Arzneimitteln umzusetzen.
Hierzu zählen besonders:
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die Prüfung der Plausibilität der Verordnung durch ApothekerInnen
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die Auswahl der richtigen Waage (unter 1g Einwaage Analysenwaage benutzen)
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Vier-Augen-Prinzip bei der Verwendung einer Analysenwaage
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Beachtung der Betriebsanweisung bei der Verwendung von geschlossenen Rührsystemen
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die Dokumentation
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die In-Prozess- und Endkontrolle
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die regelmäßige Teilnahme der Apotheken an einer externen Überprüfung der Qualität.
Resolution 3
Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Qualitätsoffensive der Bundesapothekerkammer zur Weiterentwicklung des Berufsstandes.