Resolutionen 2023

Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands APD Resolutionen 2023
 

Resolutionen 2023 (1)

Zur Versorgungssicherung der Bevölkerung vor allem im ländlichen Raum ist nach Auffassung der APD eine über die bestehenden Regelungen des § 1 Abs. 2 ApoG hinausgehende Filialisierung nicht erforderlich.
 
Der bestehende Rechtsrahmen nach §§ 16, 17 ApoG ermöglicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt das zusätzliche Betreiben von Zweig- bzw. Notapotheken, sowie nach § 24 ApBetrO das Errichten von Rezeptsammelstellen und nach §17 ApBetrO die Versorgung der Bevölkerung gerade auf dem Land über den Botendienst.
 

Resolutionen 2023 (2)

Auch nach dem PTA-Reformgesetz ist eine Vertretung des Apothekenleiters durch eine PTA unter keinen Voraussetzungen zulässig.
 
Auch eine Zweig- oder Notapotheke steht daher ausschließlich unter der persönlichen Leitung und Haftung approbierten Personals in Anwesenheit.
 

Resolutionen 2023 (3)

Die APD spricht sich dafür aus, dass zukünftig alle in der Lieferkette Beteiligten, also insbesondere die Apotheken und alle Großhändler, in das Meldesystem zur Erfassung von Lieferengpässen durch das BfArM mit einbezogen werden.
 
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